Der BGH bestätigt: Stadionverbote auf Verdacht sind zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Stadionverbote für Fußballfans auch ausgesprochen werden können, wenn nur ein Verdacht auf eine Gewalt- oder Straftat vorliegt.

Das Gericht hat damit die Klage eines Fans des FC Bayern München abgewiesen, der in Duisburg zusammen mit dem "Fanclub" Schickeria in eine Schlägerei mit MSV-Fans verwickelt war.

Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt.

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