Der BGH bestätigt: Stadionverbote auf Verdacht sind zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Stadionverbote für Fußballfans auch ausgesprochen werden können, wenn nur ein Verdacht auf eine Gewalt- oder Straftat vorliegt.
Das Gericht hat damit die Klage eines Fans des FC Bayern München abgewiesen, der in Duisburg zusammen mit dem "Fanclub" Schickeria in eine Schlägerei mit MSV-Fans verwickelt war.
Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt.
Das Gericht hat damit die Klage eines Fans des FC Bayern München abgewiesen, der in Duisburg zusammen mit dem "Fanclub" Schickeria in eine Schlägerei mit MSV-Fans verwickelt war.
Nach den Worten des BGH ist dies vom "Hausrecht" des Vereins gedeckt.
adler1860 - 30. Okt, 11:41